Rurouni Kenshin Mangaka mit Kinderpornografie erwischt – das Urteil steht fest!

Nachdem bereits im letzten November durch eine Hausdurchsuchung der japanischen Polizei bekannt wurde, dass der Autor und Mangaka von „Rurouni Kenshin“ Nobuhiro Watsuki im Besitz von Kinderpornografie war, steht nun das Urteil fest.

Laut der Staatsanwaltschaft, konnte die Polizei bei der Hausdurchsuchung mehrere Videoträger finden, auf denen Mädchen „im frühen Teenageralter“ zu sehen waren. Grund für die Hausdurchsuchung war allerdings ein anderes Verfahren, welches die Polizei den Hinweis auf eine Bestellung von kinderpronografischen DVDs aufmerksam machte.

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Die DVDs wurden letztendlich im Büro des Mangakas in Tokyo gefunden. Der Besitz von Kinderpornografie kann in Japan zu einer Haftstrafe bis zu einem Jahr, einer Geldstrafe bis zu $8.800 oder beidem führen. Das endgültige Urteil in diesem Prozess: eine Geldstrafe in Höhe von 200.000 Yen (ca. 1520 Euro) und keine Haftstrafe.

Der Manga „Rurouni Kenshin“ ist seit diesem Vorfall pausiert. Der Manga startete bereits im Jahre 1994 und erreichte in der Manga-Szene eine Art Kultstatus, welcher heute noch fortgeführt wurde, bis sich dieser Vorfall ereignete.

Der Manga erhielt eine Live-Action Film Trilogie vom Jahre 2012 bis 2014. Außerdem wurde eine neue Live-Adaption letztes Jahr bekannt gegeben, die sich bereits in der Produktion befinden soll.

Ob die jüngsten Ereignisse eine Auswirkung auf die geplanten Adaptionen in diesem Franchise haben werden, ist noch nicht bekannt.

Was haltet ihr von diesem Urteil? Ist es eurer Meinung nach zu mild oder zu hart? Schreibt es uns in die Kommentare!

Quelle: ANN

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