Wegen „Fast Movies“ – japanische YouTuber wurden verhaftet

Die Medien, durch die die meisten Menschen Filme und Serien konsumieren, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Mittlerweile muss man nicht mehr zwingend ins Kino oder in die Videothek, oder gar auf die Free-TV Premiere im Fernsehen warten, um einen Film komplett schauen zu können. Dies geht heute ganz einfach mit einem Abo auf Netflix oder anderen Streaming-Diensten.

Doch eine Sache ist nach wie vor gleich geblieben – die Erfahrung, einen Film komplett zu sehen und sich teilweise über mehrere Stunden von der Handlung mitreißen lassen, wollen die meisten trotz immer schnelllebigeren Medien nicht missen.

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„Fast Movies“

Falls jemand jedoch keine Lust oder Zeit hat, sich einen bestimmten Film in voller Länge anzusehen, aber trotzdem mitreden will, bieten „Fast Movies“ eine simple Lösung. Videos dieser Art, die sich zum Beispiel auf YouTube haufenweise finden lassen, erzählen die komplette Handlung eines Films innerhalb von wenigen Minuten. Währenddessen sind oftmals Standbilder oder nur kleinste Ausschnitte aus dem eigentlichen Film zu sehen.

Für leidenschaftliche Filmfans sicherlich ein No-Go, da sich natürlich die Erfahrung eines stundenlangen Filmes nicht einfach ersetzen lässt. Auch der Filmindustrie ist dies offenbar ein Dorn im Auge, nicht zuletzt wegen den Urheberrechten – und zieht jetzt sogar rechtliche Konsequenzen nach sich!  Am 23. Juni gab die Polizei der japanischen Präfektur Miyagi die Verhaftung von zwei Männern und einer Frau bekannt, die im Juli letzten Jahres ein „Fast Movie“-Video auf YouTube hochgeladen hatten.

Verhaftung

Die japanische Handelsgruppe Content Overseas Distribution Association (CODA) beantragte dafür einen Gerichtsbeschluss in den Vereinigten Staaten, um die Identitäten der Fast-Film-Uploader von YouTube zu erhalten. Die CODA übergab dann die Informationen an die Polizei der Präfektur Miyagi, die die Verhaftungen überwachte.

Von offizeller Seite der CODA heißt es dazu in einem Statement: „Fast Movies sind eine eindeutige Urheberrechtsverletzung und ein schweres Verbrechen, das den Rahmen des rechtlich zulässigen Zitierens sprengt, so geringfügig die einzelnen Handlungen auch erscheinen mögen (…) Sie beinhalten Spoiler, die die Zuschauer davon abhalten, die Originalfilme zu sehen, und beeinträchtigen damit die Rechteinhaber ernsthaft.

Hier kommt ihr zum vollständigen Bericht (via TorrentFreak.com)

„Fast Movie“-Channel „Cinema Summary“