Filmstudios verklagen „Fast Movies“-YouTuber auf 3,7 Millionen Euro

Fast Movies

Im Internet hat sich scheinbar eine Niche für Personen entwickelt, die gerne Filme in kürzerer Zeit durchschauen würde. Für diese Menschen wurden sogenannte „Fast Movies“ erschaffen, die den Inhalt von Filmen in wenigen Minuten erzählen. Doch das Ganze scheint rechtlich gesehen nicht so einwandfrei zu sein, wie sich die Betreiber vielleicht gedacht hatten.

Insgesamt dreizehn Filmstudios haben drei Personen verklagt, die 10-minütige Zusammenfassungen von Filmen der Studios hochgeladen haben. Insgesamt verlangen die Studios 500 Millionen Yen von den Betreibern, was umgerechnet 3,7 Millionen Euro macht.

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Die Studios, zu denen TOHO und Nikkatsu gehören, reichten die Klage am 19. Mai ein. Die „Zusammenfasser“ wurden im Juni 2021 von der Polizei verhaftet, weil sie illegal Inhalte hochgeladen und gegen das Urheberrecht verstoßen hatten.

Japan

Die Filmstudios ermittelten die Höhe des Schadensersatzes, indem sie die Anzahl der Online-Aufrufe der „schnellen Filme“ von 54 Filmen überprüften, die in Japan gezeigt wurden, wie z. B. Shin Godzilla. Die Studios bewerteten jeden Aufruf mit 200 Yen (etwa 1,47 Euro).

Das Aufnehmen von Filmen in Kinos ohne Genehmigung ist in Japan nach dem Gesetz zur Verhinderung unerlaubter Filmaufnahmen eine Straftat. Auch das Hochladen solcher Aufnahmen auf YouTube, Twitter, Facebook und andere Dienste stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Personen, die gegen das Gesetz zur Verhinderung unerlaubter Aufnahmen und das allgemeine japanische Urheberrechtsgesetz verstoßen, können mit bis zu 10 Jahren Gefängnis, bis zu 10 Millionen Yen (ca. 73.000 Euro) Geldstrafe oder beidem bestraft werden.

Quelle: NHK